- 13. Januar 2017
- Veröffentlicht durch: Baatz
- Kategorie: Allgemein
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Erst ab Mitte März können die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr in den Finanzämtern bearbeitet werden. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aktuell hin.
Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weiter aus:
- Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
- Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt.
- Daher können die Finanzämter erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.
Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 12.01.2017 (il)
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[GAAAF-90510]