- 18. Mai 2018
- Veröffentlicht durch: Baatz
- Kategorie: Allgemein
Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen v. wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst ().
Das BStBl I S. 1467, wurde aufgehoben und durch das Schreiben v. ersetzt. Das (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG), BStBl I S. 821 wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben v. aufgenommen.
In dem 97-seitigen Schreiben geht das BMF u.a. auf folgende Punkte ein:
- Allgemeines
- Besteuerung im Inland
- Besteuerung im Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 1 OECD-MA
- Besteuerung im Ansässigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 2 OECD-MA (sog. 183-Tage-Klausel)
- Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns
- Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
- Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
- Personal auf Schiffen und Flugzeugen
- Rückfallklauseln nach DBA
- Verständigungsvereinbarungen
- Aufhebung von Verwaltungsanweisungen
- Erstmalige Anwendung
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)