- 20. Februar 2022
- Veröffentlicht durch: Baatz
- Kategorie: Allgemein
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Bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit ist in den Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug grundsätzlich abgegolten. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/661) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drucks. 20/561).
Änderungen beim Lohnsteuerabzugsverfahren sind nach Angaben der Bundesregierung nicht vorgesehen. Um eine möglicherweise zu viel abgeführte Lohn- und Einkommensteuer erstattet zu bekommen, könnten Steuerpflichtige einen freiwilligen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 67/2022 (RD)