- 22. Juli 2017
- Veröffentlicht durch: Baatz
- Kategorie: Allgemein
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Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt (BFH, Urteil vom 07.06.2017 – II R 22/15; veröffentlicht am 19.07.2017).