Einkommensteuer | Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) (BMF)

Das BMF hat sein  (BStBl. I S. 1187) hinsichtlich der Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren geändert ().

Die folgende Änderung wurde vorgenommen:

In Randnummer 6 des  (BStBl I S. 1187) wird der Satz

„Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 AO.“

durch den Satz

„Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags im Rahmen von § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“

ersetzt.

Hinweis:Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (lb)



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