- 26. November 2016
- Veröffentlicht durch: Baatz
- Kategorie: Allgemein
Der Bundesrat hat am 23.11.2016 die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) verabschiedet. Die Verordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Hintergrund: Am 15.07.2014 hat der Rat der OECD den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. Er sieht vor, dass gewisse Finanzinstitute, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos. Die Informationen werden automatisch, in der Regel einmal jährlich, der Steuerbehörde übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Diese Transparenz soll vermeiden, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann.
Hierzu führt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) u.a. weiter aus:
- Die AIAV enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG).
- Die Verordnung benennt insbesondere weitere nicht meldende Finanzinstitute sowie ausgenommene Konten und regelt Einzelheiten in Bezug auf die Melde- und Sorgfaltspflichten der meldenden schweizerischen Finanzinstitute.
- Neben den Ausführungsbestimmungen zum AIAG führt sie weitere Bestimmungen auf, die zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) erforderlich sind.
- Die Verordnung enthält zudem Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), zum Informationssystem sowie in ihrem Anhang die anwendbaren Alternativbestimmungen des OECD-Kommentars zum gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten.
HinweisBis heute haben über 100 Staaten und Territorien gegenüber dem Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) ihre Absicht bekundet, den AIA-Standard umzusetzen. In der Schweiz soll der AIA im Jahr 2017 eingeführt werden, so dass im Jahr 2018 mit ausgewählten Partnerstaaten ein erster Datenaustausch erfolgen kann.
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement, Pressemitteilung v. 23.11.2016 (il)
Fundstelle(n):
[FAAAF-87033]