Verfahrensrecht | Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet (FinMin)

Erst ab Mitte März können die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr in den Finanzämtern bearbeitet werden. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aktuell hin.

Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weiter aus:

  • Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
  • Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt.
  • Daher können die Finanzämter erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.

Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 12.01.2017 (il)

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Fundstelle(n):
[GAAAF-90510]



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